Aktueller Termin:
7. Mai, 19:00 Uhr
Frankenthal / Samtens
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter der AG Windkraft, sowie Einwohner der Insel Rügen, interessierte Bürger und Gäste.
Um uns zu vernetzen, uns auszutauschen, Informationen zu sammeln und unser Vorgehen zu bündeln, wurde im Rahmen der BI Lebenswertes Rügen eine Arbeitsgruppe zur Windenergie auf Rügen gegründet. Hierzu sind alle Akteure, Betroffene und Interessierte herzlich eingeladen.
Die zweite Auslegung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern 2026 ist veröffentlicht.
(RREP VP – Neuaufstellung, 2. Entwurf 2026)
https://www.rpv-vorpommern.de/regionalplanung/rrep-vp-neuaufstellung-2-entwurf-2026
RREP_VP_Abwaegungsdokumentation_zum_Entwurf_2024_260326
Die 2. Beteiligungsstufe mit dem überarbeiteten Entwurf zum RREP VP wird gemäß § 9 Absatz 2 ROG durchgeführt und gibt der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht.
Stellungnahmen können vom 01.04.2026 bis zum 27.05.2026 in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden.
Regionaler Planungsverband Vorpommern
c/o Amt für Raumordnung
und Landesplanung Vorpommern
Geschäftsstelle
Schuhhagen 3
17489 Greifswald
Telefon: 0385 – 588 892-00
Welche inhaltlichen Schwerpunkte eine abwägungsrelevante Stellungnahme haben sollte:
1. Ortsgenaue Fehler oder Konflikte im Entwurf
Wenn Sie auf einer konkreten Fläche zeigen, dass Karten, Abgrenzungen oder Tatsachen falsch oder unvollständig sind. Zum Beispiel: falsche Siedlungsnähe, übersehene Wohnnutzung, touristische Nutzung, Denkmalbezug, lokale Sichtachsen, Erholungsfunktion, Hochwasser- oder Moorbezug, bekannte Brut- oder Rastvorkommen oder andere örtliche Besonderheiten. Solche Hinweise sind besonders wirksam, wenn sie sich direkt einem bestimmten Vorranggebiet oder Kartenblatt zuordnen lassen.
2. Umweltbezogene Einwände mit Belegen
Stellungnahmen zum Umweltbericht haben oft mehr Gewicht als rein politische Appelle. Relevant sind etwa Natura-2000-Bezüge, Artenschutzdaten, Vogelzug/Rastgebiete, Fledermäuse, Biotope, Moore, Wasserhaushalt, Landschaftsbild oder kumulative Wirkungen mehrerer Gebiete zusammen. Entscheidend ist: möglichst mit Fundstellen, Kartenausschnitten, Fotos, Gutachten, Artenmeldungen oder behördlichen Daten unterlegt. Der Planungsverband legt den Umweltbericht ausdrücklich mit aus; genau darauf soll sich die Beteiligung auch beziehen.
3. Hinweise auf methodische oder abwägungsbezogene Lücken
Einflussreich sind Stellungnahmen, die zeigen, dass der Plan etwas nicht ausreichend geprüft oder begründet hat: etwa fehlende Alternativenprüfung, unklare Kriterienanwendung, widersprüchliche Karten, unzureichende Begründung, unvollständige Berücksichtigung früherer Hinweise oder eine fehlerhafte Gewichtung konkurrierender Belange. Dass der neue Entwurf auf Grundlage der 2024 eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet wurde und eine Abwägungsdokumentation veröffentlicht ist, zeigt: Der Verband verarbeitet solche Einwände ausdrücklich im Verfahren.
4. Betroffenheiten, die regionalplanerisch fassbar sind
Privatbürger können auch eigene Belange vorbringen, aber am stärksten sind sie dort, wo sie über das rein Persönliche hinaus raumordnerisch relevant werden. Beispiel: ein Wohnstandort, ein Ferienbetrieb, eine erhaltenswerte Kulturlandschaft, eine konkrete Nutzung des Freiraums oder ein lokales Entwicklungsinteresse, das im Plan erkennbar betroffen ist. Reines „ich finde Windräder hässlich“ ist schwach; „das Vorranggebiet zerschneidet die touristische Sicht- und Erholungsachse X, belegt durch…“ ist deutlich stärker.
Weniger Einfluss haben meistens:
pauschale Sammelproteste, identische Musterschreiben ohne Ortsbezug, allgemeine Ablehnung von Energiewende oder Windkraft, oder Behauptungen ohne Belege. Auch Themen wie konkreter Anlagenlärm, Schattenschlag oder einzelne Genehmigungsdetails können zwar wichtig sein, sind aber oft erst im späteren Genehmigungsverfahren voll entscheidend; im Regionalplan zählen sie eher dann, wenn sie schon auf der Planungsebene als Flächenkonflikt greifbar sind.
Praktisch erhöht sich die Wirkung einer Stellungnahme deutlich, wenn sie so aufgebaut ist:
Gebiet genau benennen → konkreten Fehler/Konflikt nennen → Fundstelle im Entwurf/Umweltbericht angeben → Beleg beifügen → konkrete Forderung formulieren. Also etwa: „Vorranggebiet XY ist zu verkleinern/zu streichen, weil…“. Der Beteiligungsserver erlaubt genau diese planbezogene Stellungnahmeform; abgegeben werden kann online, per E-Mail, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
Am wirksamsten sind sachliche, ortsgenaue, belegte Einwände zu einzelnen Wind-Vorranggebieten oder zur Methodik des Entwurfs. Am wenigsten wirksam ist ein bloßes allgemeines „Wir sind gegen Windenergie“.
In den Gemeinden Parchtitz, Wiek, Gustow, Sehlen und den Orten Putbus und Garz gibt es Bestrebungen, in absehbarer Zeit Windindustrieanlagen errichten zu lassen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wie weit die Planungen fortgeschritten sind.
Niemand wird gezwungen auf seinem Grundstück gegen seinen Willen zu Lasten der guten nachbarschaftlichen Beziehungen Industrieanlagen zu errichten, nicht durch die Bundesregierung, die Landesregierung oder den Landkreis.
Wenn Sie keine Windindustrie auf Rügen wollen, machen Sie es Ihren Gemeindevertretern deutlich. Sie entscheiden in der Gemeindevertreterversammlung.
Holen Sie sich Rat bei uns, der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rügen“, in Frankenthal (Samtens).
Reportage bei RügenRadio (Was auf Rügen geplant ist: Doku-Team und Windkraft-Insider bei Rügen Radio)
https://www.youtube.com/watch?v=2FgXC537-hY
Deutschland komplett versorgt bei Sturm
Bürgerbeteiligung?
Floskel: Strombonus & Beteiligung
Wer gerne gibt, versteckt sich nicht hinter Vorbehalten und Entschuldigungen wie:
- Bonus ist steuerpflichtig
- Bonus hängt von der Anzahl der Interessenten ab (viele Berechtigte = wenig Bonus)
- Umwege über Finanzinstrumente wie „Sparbrief“, „Nachrangdarlehen“, „bis zu“, „abhängig von Genehmigungsauflagen“, „abhängig von Zinsmarktlage“
Trotz umfangreicher Vorbehalte werden Hochglanzprospekte & Werbung verteilt, die das Gegenteil suggerieren.
Link zum geplanten Windpark Gustow: https://www.naturwind.de/projekte/windpark-gustow/

Bürgerinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich zusammengeschlossen unter:
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